Reifen nicht bis zum Ende abfahren:

Wer seine Reifen bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 mm abfährt, riskiert seinen Versicherungsschutz.

Mit solchen Reifen steigt das Unfallrisiko, besonders bei Aquaplaning. Hier wird der Bremsweg deutlich länger. Und sollte es zu einem Aquaplaning-Unfall kommen, kann das vor Gericht als grob fahrlässig ausgelegt werden.

LG Itzehoe-AZ.: 30 153/00
Quelle: Gummibereifung Ausgabe 10/2005 Seite 17

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